AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich der PerfectAd AG mit Sitz an der Hertistrasse 27, 8304 Wallisellen, (nachfolgend „Firma“). Die Firma besitzt und betreibt die Plattform www.perfectad.ch sowie www.winprofit.ch und erbringt darauf entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung von Firmen, dem Erstellen von Verträgen, der Durchführung von Handelsregisteränderungen sowie der Durchführung von Kursen. Zudem bietet die Firma Beratungsdienstleistungen an und erteilt Lizenzrechte. Des Weiteren verkauft die Firma Produkte im obengenannten Bereich.
Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen welche die Firma direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma, betreffend den Bezug von Dienstleistungen, Produkten oder Lizenzen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder Produkte der Firma bezieht oder benutzt (Lizenz).
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST.) sowie exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website www.perfectad.ch oder gemäss der separaten Preisliste der Firma. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
4. Pflichten der Firma
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses online publiziert sind oder waren. Ein Grossteil der Dienstleistungen der Firma werden online erbracht. Für alle weiteren Dienstleistungen gilt der Sitz der Firma als Erfüllungsort, es sei denn es werden anderweitige Bestimmungen getroffen.
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
5. Mitwirkungspflicht
Der Kunde hat die Pflicht sich an der Durchführung der Projekte insofern zu beteiligen, als dass uns alle für die Erstellung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen sind und wir über Änderungen (bspw. Anforderungen, Ansprechpartner, Zugänge) zeitnah zu Informieren sind. Außerdem ist über die gesamte Projektdauer eine zeitnahe Kommunikation zu gewährleisten.
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